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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00   

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https://dejure.org/2002,16163
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00 (https://dejure.org/2002,16163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.11.2002 - L 6 U 196/00 (https://dejure.org/2002,16163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. November 2002 - L 6 U 196/00 (https://dejure.org/2002,16163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache - Anlageleiden - kein belastungskonformes Schadensbild - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule - vertikale Einwirkung - Ganzkörperschwingung im Sitzen - Planierraupenfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
    Ebenso wie für die BK Nr. 2108 ist auch für die BK Nr. 2110 zweifelhaft, ob die in dieser Weise gesetzlich umschriebene sog "generelle Eignung" vorliegt, so dass auch insoweit die Frage aufgeworfen wird, ob sich die Verordnungsgeberin (Bundesregierung) im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung des § 551 Abs. 1 RVO (§ 9 Abs. 1 SGB VII) gehalten hat (vgl dazu LSG Niedersachsen Breith 1998, 894 und Breith 1999, 300; andererseits BSGE 84, 30 = SGb 1999, 576 mit krit Anm von Ricke).

    Eine arbeitstechnische Konkretisierung dieser Exposition ergibt sich aus den Materialien (BR-Drs 773/92 zu Art. 1 Nr. 4b, S 9 ff) und insbesondere aus dem vom BMA herausgegebenen Merkblatt (BABl 3/1993, 55 ff) zu dieser BK (BSGE 84, 30, 39).

    Ein solches Verständnis der Merkblätter trägt auch der Bedeutung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats - Sektion "Berufskrankheiten" - beim BMA Rechnung, dessen Aufgabe die medizinisch-wissenschaftliche Beratung der Verordnungsgeberin ist (BSGE 84, 30, 36).

    "Leichte Fälle" erfüllen jedoch - trotz des weit gefassten Wortlauts - nicht die Entschädigungsvoraussetzungen (vgl BSGE 84, 30, 39).

  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
    Insoweit entspricht die Problemstellung der Prüfung der "generellen Geeignetheit" bei der Erweiterung der BK-Liste durch die Verordnungsgeberin, die eine Entschädigung durch Unfallversicherungsträger und Gerichte nach § 551 Abs. 2 RVO (§ 9 Abs. 2 SGB VII) "sperrt" (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82, S 10 f; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - L 10 U 4773/98

    Anerkennung einer Lungenfibrose als Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
    Insoweit entspricht die Problemstellung der Prüfung der "generellen Geeignetheit" bei der Erweiterung der BK-Liste durch die Verordnungsgeberin, die eine Entschädigung durch Unfallversicherungsträger und Gerichte nach § 551 Abs. 2 RVO (§ 9 Abs. 2 SGB VII) "sperrt" (BSG, Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82, S 10 f; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 2000 - L 10 U 4773/98).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
    Die Merkblätter sind zwar rechtlich unverbindlich, stellen aber eine wichtige, wenn auch nicht unbedingt ausreichende Informationsquelle für die Praxis dar (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16, S 86 = Breith 2001, 791, 795).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
    Zum anderen begründen das Vorliegen einer von der BK Nr. 2110 erfassten Erkrankung und einer beruflichen potentiell gesundheitsgefährdenden Exposition keinen Anscheinsbeweis und damit noch nicht die Wahrscheinlichkeit der beruflichen Verursachung (BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 = SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00

    Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsstörung im Bereich der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2002 - L 6 U 196/00
    Auch der Sachverständigenbeirat befasst sich mit dieser Fragestellung und prüft eine Überarbeitung des Merkblatts (Becker, SGb 2000, 116, 118 re Sp; Auskunft des BMA vom 13. Juli 2001 im Rechtsstreit L 6 U 220/00 vor dem erkennenden Senat).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2003 - L 6 U 298/00

    Anspruch auf Zahlung von Verletztenrente; Anerkennung einer Erkrankung als

    Der Senat hat das zu dem Az. L 6 U 196/00 ergangene Urteil vom 21. November 2002 in das Verfahren eingeführt und die Anforderungen zur Feststellung der BK Nr. 2110 in dem zur Erörterung des Sachverhalts mit den Beteiligten bestimmten Termin am 20. Januar 2003 im Einzelnen erörtert.

    Erforderlich sind Expositionstage mit Beurteilungsschwingstär-ken von wenigstens 16, 2 nach VDI 2057 (Tagesdosis - s. ausführlich hierzu das - zur Veröffentlichung vorgesehene - Urteil des erkennenden Senats vom 21. November 2002 - L 6 U 196/00 - S. 7 ff.).

    Denn das Vorliegen einer von der BK Nr. 2110 erfassten Erkrankung und einer beruflichen potentiell gesundheitsgefährdenden Exposition begründen keinen Anscheinsbeweis und damit noch nicht die Wahrscheinlichkeit der beruflichen Verursachung (s. hierzu ausführlich das Urteil des erkennenden Senats vom 21. November 2002 - L 6 U 196/00 - S. 9 f.).

    Von Bedeutung ist hier, dass eine Schwingungsbelastung auf die gesamte LWS einwirkt und dass deshalb bei einer wahrscheinlich wesentlichen beruflichen (Mit)Verursachung degenerative Veränderungen auch der oberen und mittleren LWS zu erwarten sind (s. hierzu ausführlich das Urteil des erkennenden Senats vom 21. November 2002 - L 6 U 196/00 - S. 11 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2003 - L 6 U 399/02
    Der Senat braucht den grundsätzlichen Fragen zu der BK Nr. 2110 der Anlage zur BKV nicht nachzugehen (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2002, L 6 U 196/00).

    Insoweit unterscheiden sich diese BKen röntgenmorphologisch (vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2002 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2003 - L 6 U 326/02

    Anerkennung der Berufskrankheit Nr. 2110 der Anlage zur

    Sie hat die Stellungnahme des Dipl-Ing C. vom 17. September 2002 sowie das orthopädische Gutachten der Dres J. vom 3. Dezember 2002 vorgelegt, auf das Urteil des erkennenden Senats vom 21. November 2002 (L 6 U 196/00 = Breith 2003, 348) hingewiesen und ist der Ansicht, dass sowohl die beruflichen als auch die medizinischen Voraussetzungen zur Feststellung der BK nicht gegeben seien.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2003 - L 6 U 220/00

    Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsstörung im Bereich der

    Zwar wird in einer Studie von SCHWARZE u.a. (1999 vgl. Urteil des Senats vom 21. November 2002 in L 6 U 196/00) diskutiert, auch Expositionstage mit einer Tagesdosis von weniger als 16, 2 in die Berechnung des "Gesamt-Dosiswerts" einzustellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2003 - L 6/3 U 502/02

    Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung als Berufserkrankung;

    Denn bei Personenkraftwagen wird nach dem Merkblatt zu dieser BK (veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt - BABl. 1993, Heft 3, S. 55), das als maßgebliche Konkretisierung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse heranzuziehen ist (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der BK Nr. 2110 das Urteil des Senats vom 21. November 2002 - L 6 U 196/00 - , Breithaupt 2003, 348), die Schwingungsbelastung, die als potentiell gesundheitsgefährdend anzusehen ist, bei weitem nicht erreicht.
  • SG Hildesheim, 02.05.2007 - S 11 U 94/04
    Solche sind nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen für die Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit jedoch erforderlich (vgl. Urteil vom 27. September 2001, Az. L 6 U 358/00 m. w. N.; Urteil vom 21. November 2004, Az.: L 6 U 196/00 m. w.N.).
  • SG Hildesheim, 02.04.2007 - S 11 U 133/05
    Als weitere Voraussetzung wird angesehen, dass bestimmte konkurrierende Ursachen das Krankheitsbild nicht dominieren (vgl. Urteil vom 27.09.2001, Az.: L 6 U 358/00 m. w. N.; Urteil vom 21.11.2004, Az.: L 6 U 196/00 m. w. N.).
  • SG Hildesheim, 28.11.2006 - S 11 U 77/05
    Für die Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule als Berufskrankheit wird nach dieser Rechtsprechung für erforderlich gehalten, dass spe-zifische, so genannte belastungsadaptive Reaktionen vorliegen und bestimmte konkurrie-rende Ursachen das Krankheitsbild nicht dominieren (vgl. Urteil vom 27.09.2001, Az.: L 6 U 358/00 m. w. N.; Urteil vom 21.11.2002, Az.: L 6 U 196/00 m. w. N.).
  • SG Hildesheim, 27.09.2006 - S 11 U 97/03
    Nach der Rechtsprechung des L. ist für die Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbel-säule als Berufskrankheit zumindest erforderlich, dass spezifische, so genannte belas-tungsadaptive Reaktionen vorliegen und bestimmte konkurrierende Ursachen das Krank-heitsbild nicht dominieren (vgl. Urteil vom 27.09.2001, Az.: L 6 U 358/00 m. w. N.; Urteil vom 21.11.2002, Az.: L 6 U 196/00 m. w. N.).
  • SG Osnabrück, 04.09.2006 - S 19 U 165/01
    Insofern bedarf es auf der Grundlage der Erkenntnis, dass bandscheibenbedingte Er-krankungen auf einem Bündel von Ursachen, mithin auf einem multifaktoriellen patholo-gischen Geschehen, beruhen, zur Anerkennung eines rechtlich relevanten kausalen Bei-trags beruflicher Einflüsse im Sinne einer wesentlichen Teilursache des Nachweises ei-nes sog. belastungskonformen Schadensbildes sowie eines belastungskonformen Be-schwerdeverlaufs (siehe dazu: Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen, Grundsatz-urteil vom 06. April 2000 - L U 163/99 ZVW - = Breithaupt 2000, 818 sowie Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. November 2002 - L 6 U 196/00 - = Breithaupt 2003, 348).
  • SG Osnabrück, 12.06.2006 - S 19 U 274/02
  • SG Osnabrück, 26.01.2005 - S 19 U 185/00
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